AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese auf der Grundlage der vom ADM Arbeitskreis Deutscher Marktforschungs-lnstitute e.V. empfohlenen Geschäftsbedingungen erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Forderungen des von der CC (International Chamber of Commerce) und der E.S.O.M.A.R. (European Society for Opinion and Marketing Research) herausgegebenen „Internationalen Kodex für die Praxis der Markt und Sozialforschung“.
- 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der impact&emotions – Binar/Hatje GbR (im Folgenden impact&emotions genannt) ausschließlich.
Eventuell bestehende, abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Inhalt des zwischen den Parteien vereinbarten Vertrages. Dies gilt auch für den Fall, dass impact&emotions diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von den hier festgesetzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von impact&emotions sind nur wirksam, wenn diese zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Im Falle widerstreitender Klauseln gilt zunächst deren gemeinsames Minimum. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eine zwingende Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen beansprucht. Ist das gemeinsame Minimum nicht zu ermitteln, werden diese Klauseln nicht Vertragsbestandteil. Der Inhalt des Vertrages richtet sich dann insoweit nach der getroffenen individuellen Vereinbarung oder den gesetzlichen Bestimmungen.
- 2 Vertragsgegenstand
impact&emotions führt die übernommenen Aufträge im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt- und Sozialforschung aus. impact&emotions unterstützt mit seinen Leistungen den Auftraggeber bei dessen Entscheidungen. Es trifft diese aber nicht selbst. Für den Inhalt und den Umfang der von impact&emotions zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag maßgeblich, soweit sich dazu nicht aus diesen AGB bereits etwas ergibt.
- 3 Angebot, Untersuchungsvorschlag
(1)
impact&emotions unterbreitet dem Interessenten sein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringende Leistung, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie die zu zahlende Vergütung angegeben sind.
(2)
Der Interessent erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
(3)
Soweit der Auftraggeber mit dem Auftrag ein Ziel verfolgt, das für impact&emotions nicht offensichtlich ist, weist ihn dieses darauf hin. Der Auftraggeber muss dann schriftlich sein Ziel offen legen.
(4)
Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann impact&emotions nicht gewährleisten, es sei denn, sie wird schriftlich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
(5)
Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von impact&emotions.
- 4 Vergütung
(1)
Die im Untersuchungsvorschlag genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle vom impact&emotions im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann impact&emotions eine zusätzliche Vergütung verlangen.
(2)
Mehrkosten, die von impact&emotions nicht zu vertreten sind, und Mehrkosten, die von impact&emotions bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann impact&emotions gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat.
(3)
Die vereinbarte Vergütung dient zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Untersuchung. Deswegen ist Vorauszahlung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung erforderlich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Ablieferung der Ergebnisse.
(4)
Die Vergütung ist ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Im Fall von Zahlungsverzug ist impact&emotions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. impact&emotions behält sich im Fall säumiger Zahlungen auch das Recht vor, die Leistungen zurückzubehalten.
(5)
Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
- 5 Auftragsdurchführung
(1)
impact&emotions führt – §2 entsprechend – den Auftrag nach wissenschaftlichen Methoden der Markt und Sozialforschung durch.
(2)
Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass die Untersuchung aus methodischen Gründen, die weder der Auftraggeber noch impact&emotions vorhersehen konnten und zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann, informiert impact&emotions unverzüglich den Auftraggeber. Finden beide Vertragsparteien keine methodische Lösung des Problems, ist impact&emotions berechtigt, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückzugeben.
(3)
Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Falls dadurch Mehrkosten entstehen, müssen sie vom Auftraggeber getragen werden. Dabei ist impact&emotions – wie immer – verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren.
(4)
impact&emotions ist es gestattet, zur Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Untersuchungsauftrag Unteraufträge innerhalb der eigenen Organisation zu vergeben. Wenn Unteraufträge außerhalb der eigenen Organisation vergeben werden sollen, teilt impact&emotions dieses dem Auftraggeber sobald wie möglich vorher mit. Auf Anforderung des Auftraggebers ist ihm die Identität dieser Unterauftragnehmer mitzuteilen. impact&emotions sichert zu, dass bei der Vergabe von Unteraufträgen die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt und die Regeln und Methoden der Markt- und Sozialforschung sowie weitere gesetzliche Vorgaben, wie z.B. der Datenschutz, eingehalten werden.
(5)
Wenn der Auftraggeber einen bestimmten Unterauftragnehmer fordert, haftet impact&emotions nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität dessen Arbeit, es sei denn, es liegt eine Pflichtverletzung von impact&emotions im Sinne von §8(4) vor.
- 6 Urheberrechte, Eigentumsrechte und akzessorische Pflichten
(1)
impact&emotions verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Der Auftraggeber erkennt an, dass das alleinige Urheberrecht und alle Schutzrechte an Untersuchungskonzeptionen, Vorschlägen, Methoden, Verfahren und Verfahrenstechniken, grafischen und tabellarischen Darstellungen, die von impact&emotions stammen, und an in sonstigen Leistungen von impact&emotions verkörperten Know-how ausschließlich impact&emotions zustehen. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
(2)
Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei impact&emotions. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.
(3)
impact&emotions verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
(4)
impact&emotions und Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung. Sie besteht nicht für solche Informationen, für welche die andere Partei nachweist, dass sie vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich war.
- 7 Verwendung des Untersuchungsberichts und der Untersuchungsergebnisse
(1)
Untersuchungsberichte und Untersuchungsergebnisse stehen dem Auftraggeber nur zum internen Gebrauch zur Verfügung, es sei denn das impact&emotions stimmt ihrer vollständigen oder teilweisen Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung zu oder impact&emotions gibt sie aufgrund der Natur der Sache oder aufgrund von Urheberrechten oder Eigentumsrechten (siehe §6) frei. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von impact&emotions zum Zweck der Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations- und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten auch für Untersuchungsberichte und Untersuchungsergebnisse, die aus Gemeinschaftsstudien (Syndicated Studies) resultieren. Der Auftraggeber erhält an diesen kein alleiniges Nutzungsrecht. Diese Regelungen gelten nicht, soweit es sich lediglich um unwesentliche Teile der Untersuchungsberichte oder Untersuchungsergebnisse handelt.
(2)
Wettbewerbsvergleichende Veröffentlichungen unter Nennung von impact&emotions sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung von impact&emotions zulässig, nachdem impact&emotions den konkreten zu veröffentlichenden Text freigegeben hat.
(3)
Der Gebrauch von Untersuchungsergebnissen und Untersuchungsberichten im Vorfeld rechtsförmlicher Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, behördliche Verfahren) ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Instituts ist – vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher / verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen – untersagt.
(4)
Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei impact&emotions als Verfasser des Untersuchungsberichts nennen.
(5)
Der Auftraggeber stellt impact&emotions von allen Ansprüchen frei, die gegen impact&emotions geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat, insbesondere durch rechtswidrige und/oder falsche Werbung.
- 8 Gewährleistung und Haftung
(1)
Die Haftung von impact&emotions und Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. impact&emotions gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und wissenschaftliche Auswertung der Untersuchung. Gewährleistungsansprüche bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, wenn der Auftraggeber diese zwei Wochen nach Erhalt des Untersuchungsberichts und der Untersuchungsergebnisse schriftlich impact&emotions gegenüber rügt. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels, spätestens jedoch nach drei Monaten ab Bekanntgabe der letzten rechtserheblichen Daten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der letzten rechtserheblichen Daten und beträgt ein Jahr.
(2)
impact&emotions steht nicht dafür ein, dass die von ihm nach den Regeln und Methoden der Markt- und Sozialforschung erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Auftraggeber in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.
(3)
impact&emotions haftet nicht für Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Auslegung der gelieferten Daten / Ergebnisse durch den Auftraggeber entstehen, es sei denn es liegt eine Pflichtverletzung auf Seiten von impact&emotions im Sinne von §8(4) vor.
(4)
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen impact&emotions oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen nur bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch impact&emotions, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels der Untersuchung.
(5)
Bei durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden haftet impact&emotions nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(6)
Sofern der Auftraggeber wegen angeblicher Pflichtverletzungen von impact&emotions in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber bei impact&emotions regressieren möchte, ist impact&emotions frühestmöglich zu informieren. impact&emotions ist berechtigt, den Rechtsstreit zu führen oder zu betreuen. Dieses Recht von impact&emotions lässt die Verteidigungsrechte des Auftraggebers unberührt.
- 9 Verzug
(1)
Gerät der Auftraggeber mit der Erteilung der für die Durchführung der Untersuchung notwendigen Informationen oder mit dem zur Verfügung stellen der dafür erforderlichen Unterlagen in Verzug, ist impact&emotions nicht verpflichtet, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Kommt der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung durch impact&emotions der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nicht nach, ist impact&emotions berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
(2)
Bei verspäteter Lieferung haftet impact&emotions nur bei Verzug. Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber nur nach Maßgabe der §8 geltend machen.
(3)
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen durch Verzögerung aufgrund höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, hoheitlicher Maßnahmen, Aussperrung oder von impact&emotions nicht zu vertretender Betriebsstörungen auch bei einem Subunternehmer verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Beginn und Ende der Störung teilt impact&emotions dem Auftraggeber mit. Bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder von impact&emotions nicht zu vertretenden dauerhaften Betriebsstörungen hat impact&emotions das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
- 10 Produkttests
(1)
Der Auftraggeber stellt impact&emotions von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch das zu testende Produkt verursacht wurden, gegen impact&emotions oder Mitarbeiter von impact&emotions gestellt werden.
(2)
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen technischen Prüfungen / Untersuchungen / Analysen des Testprodukts durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung (siehe oben) notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und/oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen impact&emotions zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmern weitergegeben werden können.
(3)
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
- 11 Schlussbestimmungen
(1)
Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien oder seiner Durchführung erhobenen Ansprüche ist Köln, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
(2)
Für die Vertragsbeziehung zwischen impact&emotions und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(3)
Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Telefax und E-Mail.
Köln am 18.12.2012